Industriealkohol
Ethanol wird durch chemische Synthese aus Wasser und Ethen im sogenannten indirekten Prozess homogenkatalytisch unter Zugabe von Schwefelsäure hergestellt. Auf diese Weise hergestellter Alkohol wird auch als Industriealkohol bezeichnet.
Alkohole sind wichtige Produkte und Zwischenprodukte in der chemischen Industrie. Neben der Weiterverarbeitung zu Schmierölen, Fetten, Weichmachern oder ihrer Nutzung als Lösungsmittel, Konservierungsmittel oder Frostschutzmittel werden Alkohole auch in der Medizin oder der Kosmetikbranche eingesetzt.
Alkohol löst die Arzneistoffe aus der Pflanze, er bewahrt das Arzneimittel vor dem Verderben und verbessert die Arzneistoff-Aufnahme aus dem Magen-Darm-Trakt. Auf die ansonsten notwendige Alternative, ein Konservierungsmittel oder ein Stabilisator, kann aufgrund des Alkoholgehaltes verzichtet werden.
Industriealkohol in der Medizin:
Die Wirksamkeit als Desinfektionsmittel oder Antiseptikum (etwa zur Händedesinfektion) hängt von der Konzentration des Ethanol-Wasser-Gemisches ab. Bei ca. 70 % Alkoholgehalt wird die Bakterienhülle zerstört und der Alkohol wirkt damit tödlich. Alle Bakterien einschließlich der Tuberkelbakterien werden innerhalb einer Minute durch Denaturierung der Bakterienzellwand abgetötet (Bakterizidie). Eingeschränkt wirksam ist er gegen Viren, nicht wirksam gegen Bakterien-Endosporen. Bei offenen Wunden sollte das Gemisch nicht eingesetzt werden (Brennen). Lösungen mit 80 % Alkoholgehalt zeigen eine noch stärkere Wirkung, aber werden aufgrund der mangelnden Hautverträglichkeit nicht regelmäßig eingesetzt. Reiner Alkohol härtet die Bakterienhülle, das Bakterium bleibt am Leben. Das Trinken von Ethanol oder alkoholischen Getränken wirkt jedoch nicht antiseptisch. Alkoholische Getränke mit einem Ethanolgehalt von weniger als 16 % können sich selbst nicht keimfrei halten, weswegen sie nicht zur Desinfektion geeignet sind.
95 %iger Ethanol kann zur Verödung „heißer“ Schilddrüsenknoten und anderer umschriebener Tumore benutzt werden
Viele flüssige Medikamente enthalten Ethanol als Lösungsmittel, da sich die wirksamen Substanzen in Wasser selbst nicht lösen. Ethanol ist damit eine wichtige Trägersubstanz bei der Herstellung pflanzlicher Medikamente (Phytomedizin).
Durch Einreiben der Haut mit Spiritus (z. B. Franzbranntwein) wird die Durchblutung gefördert.
Eine weitere Anwendung ist der Einsatz von Ethanol zur Behandlung von Insektenstichen. Ein alkoholgetränktes Tuch wird dazu einige Zeit auf den frischen Stich gelegt. Die Schmerzlinderung geschieht aufgrund der kühlenden Wirkung der Ethanollösung; der Juckreiz wird unterdrückt. Eine chemische Veränderung oder Inaktivierung von Giften bewirkt Ethanol jedoch nicht.
Bei einer Vergiftung mit Methanol wird als erste Maßnahme Ethanol intravenös gegeben, sodass die Leber bzw. das Enzym Alkoholdehydrogenase die Umwandlung des Methanols in seine toxischen Abbauprodukte hinausschiebt. Ethanol bindet ca. 25-mal stärker an Alkoholdehydrogenase als Methanol.
Bei einer schweren Alkoholsucht kann ein Alkoholprädelir mit Ethanol unterbrochen werden, um eine akute Zweiterkrankung ohne die sonst auftretenden Symptome behandeln zu können. Dies ist jedoch mit starken Risiken verbunden.
Vergällung:
Grundsätzlich unterliegt Ethanol in Deutschland der Branntweinsteuer. Diese beträgt derzeit € 13,03 / Liter reinem Alkohol und wird in Deutschland von der Zollverwaltung beim Hersteller erhoben.
Die Verwendung von Ethanol ist für technische Zwecke (Druckerei, Lackherstellung, Reinigungsmittelproduktion, Kosmetik und ähnliche) und als Brennspiritus steuerfrei möglich. Um zu verhindern, dass dieser Ethanol ohne Entrichtung der Steuer als Genussmittel getrunken oder solchen beigefügt wird, wird unversteuerter Alkohol unter Zollaufsicht vergällt. Vergällung bedeutet, dass Ethanol mit anderen Chemikalien, wie z. B. MEK (Methylethylketon = 2-Butanon, mit zwei weiteren branntweinsteuerrechtlich vorgeschriebenen Markierungskomponenten), Petrolether, Cyclohexan, Phthalsäurediethylester (Diethylphtalat) oder ähnlichem versetzt wird, um es für den menschlichen Genuss unbrauchbar zu machen.
Bei dem in Form von Brennspiritus als Brennstoff verwendeten Ethanol, beispielsweise für Rechauds sowie Camping- und Expeditionskocher, wird dem Ethanol zusätzlich zum MEK noch das extrem bittere Denatoniumbenzoat (1 Gramm/100 Liter) beigemischt. Die früher übliche Verwendung von Pyridinen als Vergällungsmittel für Brennspiritus ist branntweinsteuerrechtlich zwar immer noch erlaubt, diese werden aber wegen ihrer gesundheitlichen Bedenklichkeit seit ca. 1993 von deutschen Herstellern nicht mehr eingesetzt.
Zu beobachten ist zudem, dass einige Spiritusabfüller, vermutlich aus Kostengründen, dem Ethanol diverse Fremdstoffe, Regenerate etc. beimischen. Abfüller, die in ihrem Produkt nur Ethanol verwenden, werden dies zumeist durch die Kennzeichnung „UN 1170“ auf der Flasche deutlich machen.
Die Vergällungsmittel haben meist ähnliche Siedepunkte wie Ethanol, so dass sie sich durch Destillieren nur schwierig entfernen lassen. Die Vergällungsmittel Diethylphtalat (Verwendung auch als Weichmacher) und MEK stellen ein Problem bei der Verwendung als Reinigungsmittel dar: Farben und Lacke, die an sich resistent gegen Ethanol sind, können erweichen oder angegriffen werden.
Nicht zu verwechseln ist Brennspiritus mit Trockenspiritus, der das Tetramer (CH3CHO)4 des Acetaldehyds CH3CHO ist.
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